von Ebru Korkmaz
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Beratung insgesamt 8.752 personenbezogene Beratungsleistungen erbracht – mit einer Gesamtberatungszeit von rund 2.894 Stunden. In persönlichen Gesprächen unterstützten wir 2.332 Klient:innen, zusätzlich führten wir rund 1.600 telefonische oder schriftliche Beratungen durch.
Unsere Angebote richten sich gezielt an Menschen mit Migrationsbiografie. Diese können unsere kostenlosen, muttersprachlichen Beratungsleistungen direkt im ZeMIT in Innsbruck in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind wir täglich im AMS Innsbruck und regelmäßig auch in Imst, Telfs, Kufstein und Wörgl präsent, um Beratung auch regional zugänglich zu machen. Unsere Leistungen reichen von niederschwelliger Erstinformation bis hin zu intensiver individueller Begleitung. Im Mittelpunkt stehen dabei stets Selbstbestimmung, Teilhabe und die Stärkung unserer Klient:innen.
Wer kommt zu uns?
Unsere Beratungen stehen allen Migrant:innen und deren Angehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich offen. Die Anliegen sind so vielfältig wie die Menschen selbst: Manche benötigen punktuelle Unterstützung bei einfachen Fragen, andere werden über einen längeren Zeitraum in komplexeren Prozessen begleitet.
Frau K. kam im Rahmen des Familiennachzugs aus der Türkei nach Tirol. Sie lebt mit ihrem österreichischen Ehemann zusammen und besitzt aktuell den Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“, der in einem Jahr verlängert werden muss. Sie spricht derzeit nur wenig Deutsch, zeigt aber großes Engagement für Integration und berufliche Weiterentwicklung – besonders im Sozialbereich. Sie bringt ein dreijähriges Universitätsstudium in Buchhaltung mit. Gemeinsam erarbeiten wir realistische Perspektiven für ihren Einstieg ins Berufsleben.
Herr O. kam durch die Eheschließung mit einer Österreicherin aus Burkina Faso nach Österreich. Er arbeitet im Dreischichtbetrieb, muss aber zur Verlängerung seines Aufenthaltstitels das A2-Niveau in Deutsch nachweisen. Aufgrund seiner Arbeitszeiten kann er keinen Kurs besuchen. Eine Anfrage auf Schichtänderung lehnte sein Arbeitgeber ab und drohte mit Kündigung. Die Behörde wiederum verweigert die Ausstellung des Aufenthaltstitels ohne Sprachnachweis. Herr O. kann weder kündigen (da das Familieneinkommen auf seinem Job basiert), noch sich arbeitslos melden oder die Familienbeihilfe beziehen – alles hängt am Aufenthaltstitel. In der Beratung suchen wir gemeinsam nach realistischen, rechtlich abgesicherten Schritten. Ein Detail am Rande: Wäre Herr O. mit einer deutschen oder französischen Staatsbürgerin verheiratet, müsste er die Integrationsvereinbarung nicht erfüllen und hätte sofort einen 5-jährigen Aufenthaltstitel erhalten.
Frau R. steht kurz vor dem Beginn eines A2-Deutschkurses. In der Beratung zeigte sich, wie entscheidend ressourcenorientierte Begleitung ist. Gemeinsam besprachen wir die Anforderungen der Integrationsvereinbarung sowie ihre familiären und zeitlichen Möglichkeiten. Zusätzlich unterstützte ich sie bei der Terminvereinbarung mit der AST-Anlaufstelle zur Anerkennung ihres Abschlusses. Solche Schritte schaffen Orientierung und Perspektiven.
Was gute Beratung für mich bedeutet
Gute Beratung bedeutet für mich, Mut zu machen, realistisch zu bleiben und individuelle Wege aufzuzeigen. Meine eigene Migrationsbiografie sehe ich dabei als Stärke: Als Kind türkischer Eltern in Tirol aufgewachsen, berate ich empathisch, ohne Erfahrungen zu verallgemeinern. Ich wahre professionelle Distanz und begegne jedem Menschen individuell. Ziel ist es, dass Menschen ihre Rechte kennen, einfordern und sich als aktiven Teil der Gesellschaft erleben.
Jede gelungene Beratung ist ein Gewinn – für die Klient:innen und für die Gesellschaft.
Ebru Korkmaz
ZeMIT-Beraterin im AMS-Bereich