Mindestsicherung: Existenzkampf statt Existenzsicherung

Tirol schließt Schutzberechtigte von der Mindestsicherung aus

Inmitten anhaltender Debatten über soziale Gerechtigkeit und steigende Lebenshaltungskosten hat die Tiroler Landesregierung (ÖVP/SPÖ) einen tiefgreifenden Einschnitt in das soziale Netz des Bundeslandes beschlossen. Der Entwurf zur ersten Teil-Novelle des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes (TMSG) wurde am 18. November 2025 zur Regierungsvorlage erklärt und liegt am 17. Dezember 2025 im Tiroler Landtag zum Beschluss vor. Sozialinitiativen appellierten bis zuletzt eindringlich, der Gesetzesänderung nicht zuzustimmen.

Geplant ist der Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten (SSB) von den regulären Leistungen der Mindestsicherung. Die betroffenen Personen, die oft schon seit Jahren rechtmäßig in Österreich leben und versuchen, sich zu integrieren, sollen in das System der Grundversorgung (GV) überführt werden, das niedrigere Sätze und vorrangig Sachleistungen vorsieht.

Die Landesregierung begründet diesen Systemwechsel mit der Notwendigkeit, Anreize zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, „falsche Anreize“ zu reduzieren und die „Treffsicherheit“ der Sozialleistungen zu steigern. Tirol folgt damit dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Für die rund 850 in Tirol betroffenen Personen ist lediglich eine knappe Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen, um sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen. Diese Menschen – darunter viele Kinder, Ältere und Personen mit Behinderungen – stehen vor akuten Existenzkrisen, die in Sozialeinrichtungen die Alarmglocken schrillen lassen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft für Tirol beschrieb in ihrer Stellungnahme vom 10. Dezember 2025 zudem mögliche Härtefälle und stellte Forderungen an die Regierung. (Hier im Volltext: Stellungnahme, KIJU, 10.12.2025)
Hier im Volltext: Stellungnahme, KIJU, 10.12.2025

Die Rote Karte der Sozialen Initiativen

Der Beschluss löste scharfen Protest bei sozialen Organisationen und Menschenrechtsgruppen aus. Allen voran zeigte der Sozialpolitische Arbeitskreis (SPAK) der Landesregierung symbolisch die Rote Karte und verurteilte die Maßnahme als zynischen Versuch, soziale Probleme durch Repression zu lösen.

Die Kritik der Initiativen ist vielfältig und hat existenzielle Tragweite. Sie bezeichnen den Umstieg auf die Grundversorgung als eine teure Scheinlösung mit schweren Folgen für die Betroffenen. Konkret wird befürchtet, dass der Wechsel zu einem Verlust stabiler Wohn- und Unterstützungsstrukturen führt, was drohende Wohnungslosigkeit und psychosoziale Krisen nach sich ziehen könnte. Darüber hinaus drohen der Abbruch wichtiger Ausbildungs- und Integrationsprozesse.

Die Initiativen sehen in der niedrigeren Grundversorgung zudem eine verheerende Armutsfalle, da bereits geringe eigene Zuverdienste den Verlust der gesamten Grundversorgung bedeuten können. Dies macht jeglichen Anreiz zur Erwerbstätigkeit zunichte. Kritiker sehen in der Maßnahme eine Fortsetzung des Prinzips, Armut nicht zu bekämpfen, sondern die Armen zu bestrafen. Sie betonen, dass soziale Sicherheit ein Grundrecht sei, das nicht von einem befristeten Aufenthaltsstatus abhängen dürfe. Besonders verletzlich seien dabei Frauen, die durch den Wegfall der Mindestsicherung in die finanzielle Abhängigkeit und möglicherweise in Gewaltsituationen zurückgedrängt werden.

Der Systemwechsel in Tirol zementiert somit einen tiefen Graben zwischen politischer Sparpolitik und der Forderung der Sozialarbeit nach einem Menschenrecht auf Existenzsicherung. Für die sozialen Initiativen ist klar: Unterstützung darf kein Almosen sein, sondern muss ein verlässliches Fundament für ein menschenwürdiges Leben bilden.

Adventskranz des Grauens

Das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot in Tirol protestiert mit der Aktion „Adventskranz des Grauens“ gegen die geplante Novelle des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes (TMSG). Es befürchtet akute Notlagen und Elend für die rund 850 betroffenen Personen (Erwachsene, Familien, Kinder), die oft trotz Erwerbstätigkeit zu wenig Einkommen zum Überleben haben oder keine Unterkunft finden. Die Aktion illustriert anhand von konkreten Fallbeispielen (wie einem Lehrling oder einer Frau im Frauenhaus) die unlösbaren Dilemmata und den Verlust jeglicher Integrationsperspektive, die der Ausschluss aus der Mindestsicherung mit sich bringt. Das Bündnis fordert die Aufhebung der geplanten Maßnahme und eine österreichweite Absicherung durch Sozialhilfe.

 

 

Die Rote Karte für die Landesregierung: Der SPAK protestiert scharf gegen den Systemwechsel in der Mindestsicherung und verurteilt ihn als zynische Repression mit hohen Folgekosten. Foto: Jarosch

IMZ Newsletter Anmeldung

Mit einer kostenlosen Newsletter-Anmeldung erhalten Sie regelmäßig die neuesten Infos und Angebote direkt per E-Mail. Schnell, einfach und jederzeit abbestellbar.